STEPS4PROFESSION
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
und berufliche Integration
Bewerbung, Bewerbung und Berufsberatung
Dauer:
10 Wochen
Umfang:
20 Unterrichtseinheiten (UE)
Zeiten:
individuell vereinbar

Ihr Weg zur beruflichen Anerkennung und Integration

Die Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse öffnet Ihnen die Türen zum deutschen Arbeitsmarkt und ermöglicht es Ihnen, Ihre Qualifikationen und Erfahrungen voll einzubringen. Unsere speziell entwickelte Einzelmaßnahme bietet Ihnen umfassende Unterstützung, um diesen wichtigen Schritt erfolgreich zu meistern.

Zielgruppe:

  • Migrantinnen und Migranten, die ihren Abschluss anerkennen lassen möchten.
  • Migrantinnen und Migranten mit einer teilweisen Anerkennung zur Erreichung der vollen Anerkennung.

Wichtig!

Der anzuerkennende Abschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Dauer der Ausbildung muss mindestens zwei Jahre betragen und
  • durch eine staatliche oder staatlich anerkannte Institution verliehen worden sein.
Hochschulabschlüsse
nicht reglementiert
  • Bachelor
  • Spezialist
  • Master
  • u.a.

Branchen:

  • Industrie und Technik
  • Informationstechnologie (IT)
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Handel und Verkauf
  • Marketing, Werbung und Medien
  • Bau- und Immobilienwirtschaft
  • Logistik und Verkehr
  • Tourismus und Gastgewerbe
  • Agrarwirtschaft, Umwelt, Natur
  • Chemie und Pharmazie
  • Recht und Verwaltung
  • Personalwesen
  • Wirtschaft und Forschung
  • Energie und Umwelttechnik
  • Metall- und Maschinenbau
  • Lebensmittelherstellung
  • Telekommunikation
  • Automobilindustrie u.a.
Hochschulabschlüsse reglementiert
  • Akademische Gesundheitsabschlüsse
  • Pädagogische Abschlüsse
  • Abschlüsse in Sozialwesen
  • Ingenieur- und Architektenabschlüsse

Branchen:

  • Medizin (Allgemeinmedizin, fachspezifische Medizin)
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie
  • Psychologie
  • Sozialwesen (allgemein und fachspezifisch)
  • Pädagogik (allgemein und fachspezifisch)
  • Ingenieurwesen (Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Elektrotechnik)
  • Architekturwesen
Berufsabschlüsse nicht reglementiert
  • IHK-Berufe
  • HWK (Handwerksberufe)

IHK-Branchen

  • Industrie und Technik
  • Handel und Verkauf
  • Logistik und Transport
  • Büro und Verwaltung
  • IT und Informatik
  • Gastronomie und Tourismus
  • Medien, Finanzen
  • Umwelt und Landwirtschaft
  • Technische Assistenzberufe (CTA, BTA, GTA, VTA)

HWK-Branchen

  • Bau- und Ausbauhandwerk
  • Elektro- und Metallhandwerk
  • Fahrzeughandwerk
  • Holz- und Kunststoffhandwerk
  • Nahrungsmittelhandwerk
  • Körperpflegehandwerk
  • Glas-,Papier- und Keramikhandwerk
Berufsabschlüsse reglementiert
  • Pflege
  • Soziales
  • Medizinische Assistenzberufe

Pflege

  • Pflegefachmann/frau
  • Altenpflegehelfer
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
  • Altenpfleger
  • Kinderkrankenpflege u.a.

Soziales

  • Erzieher
  • Sozialpädagogische Assistenten
  • Heilerziehungspfleger u.a.

Medizinische Assistenzberufe

  • MFA – medizinische Fachangestellte
  • ZFA – Zahnmedizinische FA
  • MTA – medizin-technische FA
  • PTA – Pharmazeutisch-technische Fachangestellte
  • U.a.
Schulische Abschlüsse
  • Alle ausländischen Schulabschlüsse
  • Klassen 9-13

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Deutschland und/oder:
  • Nachweis Ausbildungs- oder Arbeitsplatz
  • Gleichstellung erfolgt ausschließlich für berufliche Zwecke (kein Studium)
Kosten

In bestimmten Fällen können mit dem AVGS auch Kosten für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse vom Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt werden.

Telefonische Kontaktaufnahme oder Anfrage
1

Prüfung der Voraussetzungen

  • Beratung zu Anerkennungs-chancen
  • Besprechung der Rahmenbedingungen des Anerkennungsverfahrens
Für die Einreichung bei Kostenträgern
2

Prüfung der Voraussetzungen

  • Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags
  • Unterstützung bei der Einreichung der Kostenübernahmeanträge beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit
Terminvereinbarung und Start der Maßnahme
3

Prüfung der Voraussetzungen

  • Vereinbarung eines Termins für den Start der Einzelmaßnahme
  • Beginn des strukturierten Prozesses für die Anerkennung und Integration

Ziele der Maßnahme

  • Erfolgreicher Anerkennungsprozess: Begleitung durch alle Schritte – von der Dokumentenzusammenstellung bis zur Antragstellung.
  • Individuelle Unterstützung: Persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation.
  • Berufliche Integration: Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt, einschließlich Bewerbungsunterlagen, Stellensuche und Vorstellungsgesprächen.

Was Sie erwartet:

  • Orientierung und Beratung: Klärung Ihrer beruflichen Ziele und Erstellung eines individuellen Plans.
  • Praktische Unterstützung: Strukturierte Anleitung bei der Anerkennung Ihrer Bildungsabschlüsse.
  • Karriereplanung: Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen und gezielte Vorbereitung auf den deutschen Arbeitsmarkt.

    Vorteile für Sie

  • Maßgeschneiderte Betreuung, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
  • Unterstützung durch erfahrene Spezialisten.
  • Effektive und praxisorientierte Inhalte, die direkt auf Ihren beruflichen Erfolg abzielen.
Was bedeutet reglementiert, nicht reglementiert?
Kriterien Nicht reglementierte Berufe Reglementierte Berufe
Was ist was? Nicht reglementierte Berufe sind Berufe, für die der Gesetzgeber keine speziellen gesetzlichen Anforderungen oder Zulassungen vorschreibt. Das bedeutet, dass jeder in diesen Berufen tätig sein kann, unabhängig von einem bestimmten Abschluss oder einer formalen Anerkennung. Reglementierte Berufe sind Berufe, für die der Gesetzgeber bestimmte Qualifikationen vorschreibt. Um in einem reglementierten Beruf arbeiten zu dürfen, müssen Personen bestimmte Anforderungen erfüllen und oft eine staatliche Zulassung, Approbation oder Erlaubnis erhalten.
Zugangsvoraus-setzungen Formal sind keine speziellen Qualifikationen erforderlich, um den Beruf auszuüben. In der Praxis setzen Arbeitgeber oft eine Ausbildung oder berufliche Qualifikationen voraus, aber rechtlich ist dies nicht verpflichtend. In der Regel ist eine formelle Ausbildung, ein Studium oder eine spezielle Weiterbildung erforderlich. Zusätzlich muss meist eine staatliche Prüfung abgelegt oder eine Berufszulassung bzw. Berufsausübungserlaubnis beantragt werden.
Beispiele Berufe in den Bereichen Handel (z. B. Kaufmann im Einzelhandel), IT (z. B. Softwareentwickler), Kunst und Kultur (z. B. Fotograf), Handwerk (z. B. Tischler, solange keine Meisterpflicht besteht). Medizinische Berufe (z. B. Arzt, Zahnarzt, Apotheker), rechtliche Berufe (z. B. Rechtsanwalt, Notar), pädagogische Berufe (z. B. Lehrer), technische Berufe im Bauwesen (z. B. Architekt) und einige Gesundheitsberufe (z. B. Pflege, Physiotherapeut).
Eigenschaften Es gibt mehr Flexibilität, da es keine formalen Zugangsbeschränkungen gibt. Dies erleichtert den Einstieg in den Beruf, da keine behördlichen Prüfungen oder Anerkennungen erforderlich sind. Reglementierungen dienen dem Schutz der Öffentlichkeit, da in diesen Berufen besondere Verantwortung besteht oder die öffentliche Sicherheit und Gesundheit betroffen ist.

Voraussetzungen:

Für die Übernahme der Kosten muss die Maßnahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter als für den Arbeitsmarkt notwendig eingestuft werden. Die Maßnahme muss von einem zugelassenen Träger angeboten werden, und der AVGS sollte im Voraus bewilligt sein.

Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld genau bei der zuständigen Agentur zu informieren und zu klären, welche spezifischen Maßnahmen und Kosten übernommen werden können.

Anmeldung unter: