Was ist eine Aufenthaltserlaubnis?
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel mit einem bestimmten Zweck. Dieser kann z.B. der Aufenthalt zum Zweck der Erwerbsfähigkeit (§§ 18 ff. AufenthG), Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) u.a. sein. Die Voraussetzung zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist an bestimmte Zwecke gebunden.
Arbeitserlaubnis
Drittstaatangehörige, die weder zur EU noch zu EWR gehören, benötigen generell eine Aufenthalts- UND eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland arbeiten zu dürfen. Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist das Auswärtige Amt in dem jeweiligen Herkunftslande zuständig. Für die Ausübung qualifizierter Beschäftigung ist das nationale Visum für die Dauer auf ein Jahr gesetzt und kann mit einem gültigen Arbeitsvertrag vor Ort bei der zuständigen Ausländerbehörde verlängert werden.
Niederlassungserlaubnis
Aufenthaltstitel für Fachkräfte gemäß § 18a und 18b AufenthG werden für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Nach dieser Frist kann eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis beantragt werden.