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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

17.05.2023

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurde auch das sog. beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG eingeführt.
Dies Verfahren soll qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland zu einer schnelleren Einreise und Arbeitsaufnahme im Bundesgebiet verhelfen. Arbeitsgeber im Bundesgebiet mit einem konkreten Arbeitsplatzangebot, können in Vollmacht für die im Ausland lebende Fachkraft bei der Ausländerbehörde des Betriebsortes das beschleunigte Verfahren beantragen.

Die Ausländerbehörde wird als zentrale Verfahrensmittlerin gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, den Anerkennungsstellen und der deutschen Auslandsvertretung tätig.

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches wird geklärt, welche Unterlagen für das Verfahren benötigt werden.

Die Beratungsgebühr beträgt 411,00 EUR