03.08.2023
Wird der §24 für Ukrainer in Deutschland verlängert?

Immer häufiger stellen sich vorübergehend vertriebene Ukrainer die Frage, ob sie ihre Aufenthaltserlaubnis in Deutschland um einen bestimmten Zeitraum verlängern können.

Deshalb haben wir einen kurzen Artikel zu diesem Thema vorbereitet.


Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer in Deutschland

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird allen neu eingereisten Ukrainern zunächst bis zum 04.03.2024 erteilt. 


Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer in Deutschland

Ab sofort ist es für Ukrainer möglich, ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 um ein weiteres Jahr zu verlängern. 

Das bedeutet, dass Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 04.03.2024 beantragen können.


Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer in Deutschland

Um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, müssen Sie sich an das Migrationsamt in Ihrer Stadt wenden, um eine Liste der notwendigen Dokumente zu erhalten, die für die Verlängerung eingereicht werden müssen. Die Unterlagen sollten mindestens 3 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthalts gesammelt, ausgefüllt und eingereicht werden, sofern Sie nicht anders informiert werden.


Nach zwei oder drei Jahren Aufenthalt mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist es nicht mehr möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Sie müssen also zunächst in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln.  Bitte beachten Sie, dass noch nicht klar ist, ob für Flüchtlinge aus der Ukraine zusätzliche Möglichkeiten zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis geschaffen werden.


Falls es Aktualisierungen oder Änderungen gibt, werden wir Sie auf jeden Fall informieren. Folgen Sie uns auf unserem Blog sowie auf unseren sozialen Medien.


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